Um mehr eingehende Förderanträge bedienen zu können, sind wir auf die Hilfe und Großzügigkeit vieler Menschen angewiesen. Ob Privatpersonen, Unternehmen, Personen des öffentlichen Lebens – mit Ihrer Hilfe können wir mehr Senioren in Not helfen oder ihren Alltag verschönern.

Wir versichern Ihnen, dass die Stiftung Ihre Zuwendung gewissenhaft und verantwortungsvoll einsetzen wird. Auch die kleinste Spende kann viel bewegen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!

Empfänger:   Erna Pletz-Stiftung
IBAN:             DE83 7007 0024 0337 6555 05
BIC:                DEUTDEDBMUC
                       Deutsche Bank AG, München

Steuerliche Betrachtung

Eine finanzielle Zuwendung können Sie als Spende oder Zustiftung leisten.

Spenden: Sie werden als unentgeltliche Zuwendung unmittelbar für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte jährlich sind gemäß § 10b Abs. 1 EStG (Einkommensteuer-gesetz) als Sonderausgaben abzugsfähig.

Zustiftung: Sie erhöhen das Stiftungsvermögen. Die Summe der Erträge daraus sowie eingehende Spenden stehen als Fördergelder zur Verfügung. Der Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei dieser Zuwendungsform zu.

Testamentarische Zuwendungen: Spenden und Zustiftungen von Erben oder Vermächtnisnehmern innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führen zu einer rückwirkenden Erbschaftsteuererstattung.

Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt München, Abt. Körperschaften, Steuer-Nr. 143/235/22503, anerkannt.

Anerkennungsurkunde

Stiftungsverzeichnis Bayern